Der hohe Regulierungsstandard in Deutschland ist weithin bekannt. Er sorgt für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen für Vergleichbarkeit, dient einem verlässlichen Qualitätsniveau und steigert die Produktsicherheit. Einige der Normen wirken etwas kurios an, beispielsweise die sogenannte Büschelauszugsprüfung bei Handzahnbürsten. Diese ist jedoch nicht auf deutsche Korrektheit, sondern auf internationale Standards zurückzuführen, genauer auf die DIN EN ISO 20126. Auch im Hinblick auf Brandschutz Köln müssen einige Vorgaben beachtet werden, etwa die DIN EN 1634-1, die sich mit Feuerwiderstands- und Rauchschutzprüfungen für Türen befasst. Dieser Beitrag erläutert Entstehung und Klassifizierung der DIN-Normen.
Die Geschichte der deutschen Normierung
In Deutschland wurde 1917 vor dem Hintergrund des Ersten Weltkriegs der „Normenausschuss für den Maschinenbau“ gegründet und nach kurzer Zeit in „Normenausschuss der deutschen Industrie“ (NDI) umbenannt. Ziel war es, die Beschaffung von Materialien für die Kriegswirtschaft zu vereinheitlichen. Die Regulierungen, die der Ausschuss erarbeitete, erhielten den Namen „Deutsche Industrie-Norm“ (DIN). Die erste Norm wurde 1918 veröffentlicht und betraf Kegelstifte. 1922 folgte die DIN zu Papierformaten, etwa dem bekannten A4. Bis 1927 wurden 3.000 Normen herausgebracht, wofür der Ausschuss 1924 den Beuth Verlag einrichtete.
Das Akronym DIN steht heute für das Deutsche Institut für Normung e. V., die Umbenennung erfolgte 1975. 1977 wurden zwei Normen erlassen, die das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen regulieren – DIN 4102-5 und DIN 4102-6. Diese weiteren Vorgaben sind für den Brandschutz Köln unverzichtbar, um effektiv arbeiten zu können. Nach wie vor waren die Normen der 1970er auf die deutsche Wirtschaft konzentriert, doch 1985 wurde im Hinblick auf die europäische Normung ein neues Konzept entwickelt, um den Binnenmarkt zu fördern.
Normen auf europäischer Ebene
Zu den DIN-Normen gesellen sich EN-Normen, die innerhalb der EU für Standardisierung sorgen. Für die Ratifizierung sind drei Komitees zuständig: Das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung. Die behördlichen Stellen überprüfen, ob eine Normierung erforderlich ist, wenn eine Einrichtung wie das Deutsche Institut für Normung e. V. einen entsprechenden Vorschlag einreicht. Die Komitees können auch selbst neue Normen anregen.
Anschließend findet eine Umfrage unter den europäischen Normungskomitees statt, die Stellungnahmen abgeben müssen. Diese werden für einen finalen Entwurf der Norm herangezogen. Letztendlich findet eine Abstimmung statt, mit der darüber entschieden wird, ob die Norm zum Tragen kommt oder verworfen wird.